Die Gemeindekasse Fahrenbach weist darauf hin, dass die 1. Abschlagszahlung für Wasser- und Abwassergebühren am 01.04.2026 fällig ist. Wir bitten alle Nichtabbucher, diesen Fälligkeitstermin zu beachten.
Um Ihnen künftig den Weg zu Ihrer Bank zu ersparen, bieten wir Ihnen natürlich auch die Möglichkeit, die fälligen Beträge termingenau zu den jeweiligen Fälligkeiten von der Gemeindekasse abbuchen zu lassen. Sie ersparen sich unnötige Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten wie Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 49 Wasserversorgungssatzung und § 46 Abwassersatzung binnen eines Monats der Erwerb oder die Veräußerung, sowie sonstige Änderungen eines an die öffentliche Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks der Gemeinde anzuzeigen ist.
SEPA-Formular