Ist Ihre Hausnummer gut sichtbar? | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Ist Ihre Hausnummer gut sichtbar?

In der erst kürzlich neu verabschiedeten Polizeiverordnung für Fahrenbach ist es wie folgt formuliert:

§ 19 Hausnummern (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen. (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.

Soweit der formelle Text. Kurz gesagt bedeutet der: Eine deutlich sichtbare Hausnummer kann Leben retten. In Notsituationen zählt jede Minute So haben es auch DRK-Rettungsdienst, Polizei und die Feuerwehren in einem Faltblatt zusammengefasst, das auf die Wichtigkeit einer gut sichtbaren und im optimalen Fall auch noch beleuchteten Hausnummer hinweist.