Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Fahrenbach unterliegt jeder über drei Monate alte Hund der Hundesteuer. Die Anzeige muss bei der Gemeindeverwaltung innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Hundehaltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, erfolgen. Eine Verletzung der Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Sie können Ihren Hund telefonisch oder schriftlich anmelden. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Fahrenbach unter https://www.fahrenbach.de/rathaus-buergerservice/buergerservice/rathausformulare