Die Gemeindekasse Fahrenbach weist darauf hin, dass die 2. Rate für Grundsteuer und Gewerbesteuer am 15.05.2025 fällig ist.
Wir bitten alle Nichtabbucher, diesen Fälligkeitstermin zu beachten.
Um Ihnen künftig den Weg zu Ihrer Bank zu ersparen, bieten wir Ihnen natürlich auch die Möglichkeit, die fälligen Beträge termingenau zu den jeweiligen Fälligkeiten von der Gemeindekasse abbuchen zu lassen. Sie ersparen sich unnötige Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten wie Mahngebühren und Säumniszuschläge.