Gemeindekasse Fahrenbach – Fälligkeit von Gebühren | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Gemeindekasse Fahrenbach – Fälligkeit von Gebühren

Die Gemeindekasse Fahrenbach weist darauf hin, dass die 3. Abschlagszahlung für Wasser- und Abwassergebühren am 01.10.2025 fällig ist. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 49 Wasserversorgungssatzung und § 46 Abwassersatzung binnen eines Monats der Erwerb oder die Veräußerung, sowie sonstige Änderungen eines an die öffentliche Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks der Gemeinde anzuzeigen ist. Wir bitten alle Nichtabbucher, diesen Fälligkeitstermin zu beachten.

Wer es einfacher haben möchte, kann seine Beiträge auch gerne termingenau zu den jeweiligen Fälligkeiten von der Gemeindekasse abbuchen lassen. Wir informieren sie gerne dazu.

SEPA-Formular