Feuerwerke sind genehmigungspflichtig | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Feuerwerke sind genehmigungspflichtig

In letzter Zeit wurden im Gemeindegebiet vermehrt Feuerwerke teilweise erst um Mitternacht abgebrannt. Klagen kamen deswegen nicht nur wegen der Ruhestörung, sondern insbesondere von Tierhaltern deren Pferde, Hunde, Katzen, etc. unter dem Knallen besonders zu leiden haben.

Die Gemeindeverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Feuerwerke nur zum Jahreswechsel (31. Dezember und 1. Januar) ohne Genehmigung abgebrannt werden dürfen. In der restlichen Zeit des Jahres ist zur Durchführung eines Feuerwerks bzw. Kleinfeuerwerks eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt und es muss ein entsprechender Anlass (z.B. Hochzeit oder Geburtstag) vorliegen. Die Ausnahmegenehmigung kann beim Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Auch der Gefahr eines Flächen- oder Waldbrandes sollte man sich immer bewusst sein.