Amtsblattabholung auch in Robern notwendig | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Amtsblattabholung auch in Robern notwendig

In der KW 5 – d.h. am 29.01. ist auch in Robern keine Zustellung des Amtsblattes möglich. Auch hier muss das Amtsblatt abgeholt werden. Der Kasten mit dem aktuellen Amtsblatt befindet sich zentral am alten Rathaus von Robern. Dort kann ab Donnerstag, 8.00 Uhr die aktuelle Ausgabe entnommen werden.

Nutzen Sie das „Angebot für den Ausnahmefall“ um das Neuste aus der Gemeinde und der Nachbargemeinde zu erfahren. Vielleicht haben Sie auch die Möglichkeit ihre Nachbarschaft - oder evtl. Menschen die nicht mehr so gut zu Fuß sind - mit dem neusten „Blättle“ zu versorgen!